Das Bundesjustizministerium will die umstrittene EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Eine Klausel, die parallel das Klagerisiko für Hinweisgeber auf Missstände mildern soll, hat es dabei weitgehend übergangen.
Das Bundesjustizministerium will die umstrittene EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Eine Klausel, die parallel das Klagerisiko für Hinweisgeber auf Missstände mildern soll, hat es dabei weitgehend übergangen.